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Ratgeber

Häufig gestellte Fragen

Medizinische Cannabisblüten werden unter hohen Voraussetzungen in verschiedenen Ländern angebaut. Der Anbau ist streng kontrolliert und erfolgt unter pharmazeutischen Bedingungen (GMP-Kriterien). Diese umfassen zum Beispiel den Gehalt, die Identität und die Reinheit der Cannabisblüten. Während dem Anbau muss darauf geachtet werden, dass die Qualität der Cannabisblüten unter gleichbleibenden Bedingungen erhalten bleibt, natürlich können von Charge zu Charge Unterschiede auftreten, da es sich bei medizinischen Cannabisblüten um ein Naturprodukt handelt.

Es gibt Cannabispflanzen, die einen sehr hohen THC-Gehalt und einen sehr niedrigen CBD-Gehalt produzieren und Pflanzen, die wiederum einen hohen CBD-Gehalt und einen niedrigen THC-Gehalt produzieren. Je nach Art der Cannabispflanze und Kreuzung der verschiedenen Arten erhält man das eine oder andere und je nach Krankheitsbild kann die eine oder andere Sorte für den Patienten relevant sein. Zum Beispiel sind Cannabisblüten mit hohen THC-Gehältern bei chronischem Schmerzen und AD(H)S sinnvoll und Cannabisblüten mit hohen CBD-Gehältern können bei Angststörungen und Spastiken helfen.

Medizinische Cannabisblüten werden derzeit in einer Vielzahl von Ländern angebaut. Prinzipiell ist es in jedem Land möglich, wenn die Regierung die Erlaubnis dafür erteilt hat. Der Großteil der Cannabisblüten kommt aus Kanada und der Niederlande. Weitere Länder sind zum Beispiel: Australien, Dänemark, Lesotho, Portugal, Spanien, Uruguay, Uganda. In Deutschland werden seit dem Jahr 2021 auch Cannabisblüten angebaut.

Ärzteliste

Wir haben Ihnen eine Ärzteliste mit allen notwendigen Kontaktdaten zusammengestellt. Sie finden die Liste auf dieser Seite.

Weitere Fragen und Antworten

Cannabis gehört der Gattung der Hanfgewächse (Cannabaceae) an: Cannabis gilt als die wichtigste, sowie älteste Nutzpflanze. Hanf diente früher vor allem zur Fasergewinnung und zur Samenproduktion. Ebenfalls zählt Hopfen (=Humulus) zu den Hanfgewächsen.

Es enthält u.a. psychoaktive, also den Geist beeinflussende, Wirkstoffe:
THC = Tetrahydrocannabinol ist der am häufigsten vorkommende Wirkstoff. Der Wirkstoffgehalt schwankt, je nach Pflanzensorte. Es gibt männliche und weibliche Formen der Pflanze, jedoch bilden nur die weibliche Formen genug THC, um einen Rausch zu erzeugen. In Wurzeln, Stängeln und Blättern lassen sich kaum Cannabinoide finden. Eine Ausnahme sind in Blütenstand nahen Blättern.

CBD = Cannabidiol ist der Wirkstoff, der am zweithäufigsten in der Cannabispflanze zu finden ist. Er wirk nicht psychoaktiv, sondern mildert u.a. die psychotrope Wirkung von THC ab.

Welche anderen Stoffe/Wirkstoffe sind in der Cannabispflanze enthalten?

Neben THC und CBD enthält die Cannabispflanze noch zahlreiche weitere Cannabinoide wie z.B. CBG, CBC, CBN, sowie sog. Terpene:

  • CBG = Cannabigerol: wird während des Wachstums in andere Cannabinoide umgewandelt, v.a. in THC und CBD, nur ca. 1 % CBG verbleibt in der Pflanze.
  • CBC = Cannabichromen: entsteht ebenfalls durch Umwandlung von CBG mit Hilfe bestimmter Enzyme. Wirkt selbst nicht psychoaktiv, verstärkt aber die Wirkung von THC.
  • CBN = Cannabinol: ist ein Oxydationsprodukt von THC und wirkt leicht psychoaktiv.
  • Terpene: sind zum einen für den individuellen Duft und das besondere Aroma der Cannabispflanze verantwortlich, modifizieren zum anderen aber auch die Wirkung der Cannabinoide, indem sie einerseits die Aufnahme von CBD und THC verbessern und andererseits die Verfügbarkeit im Körper regulieren. Terpenen wird weiter eine Minderung der Nebenwirkungen zugeschrieben bei gleichzeitiger Wirkverstärkung (Entourage-Effekt).

Des Weiteren haben die verschiedenen Terpene auch eigene Effekte:

Bisher sind ca. 200 verschiedene Terpene innerhalb der Cannabispflanze bekannt. Je nach genetischem Ursprung der Cannabispflanze, ist die Terpenen-Zusammensetzung unterschiedlich und verleiht den unterschiedlichen Pflanzen auch unterschiedliche, charakteristische Gerüche. Die meisten Terpene sind im Harz der weiblichen Cannabispflanze zu finden. Pharmakologisch bzw. therapeutisch können Terpene ab einem Konzentrationsgehalt über 0,05% wirken. Ähnlich wie THC verdampfen Terpene bei ca. 157 Grad Celsius und können so mittels Vaporisator ebenfalls während der Inhalation von Cannabis verfügbar gemacht werden. Sie besitzen also pharmakologisches Potenzial und wirken u.a. ebenfalls:

  • entzündungshemmend
  • antibakteriell
  • antifungizid
  • antiseptisch
  • antidepressiv
  • antioxidativ
  • entspannend
  • sedativ
  • schmerzhemmend
  • antiviral

Häufige Terpene sind u.a.:

  • Caryophyllen:
    • wirkt schmerzlindernd, antioxidativ und entzündungshemmend
    • Aroma: würzig, holzig
    • kommt u.a. auch in Eukalyptus, Baldrian, Salbei, Kurkuma, Minze und Pfeffer vor
  • Pinen:
    • wirkt stressreduzierend, stimmungsaufhellend, bronchienerweiternd und entzündungshemmend
    • Aroma: holzig, würzig, nussig
    • kommt u.a. auch in Pinie, Kampfer, Wacholder, Rosmarin und Eukalyptus vor
  • Linalool:
    • wirkt entspannend, schmerzlindernd, entzündungshemmend und krampflösend
    • Aroma: holzig, grün, blumig
    • kommt u.a. auch in Kampfer, Koriander, Lorbeer, Hopfen, Muskat und der Zitruspflanze vor
  • Mycren:
    • wirkt entspannend, verstärkt THC, entzündungshemmend, antibakteriell und antifungal
    • Aroma: holzig, würzig, fruchtig
    • kommt u.a. auch in Zitruspflanzen, Mango, Pfefferminz, Salbei und Kümmel vor
  • Limonen:
    • wirkt stressreduzierend, antidepressiv, angstlösend, antifungal
    • Aroma: süß
    • kommt u.a. auch in Zitronenöl, Orangenöl, Sellerie und Dill vor
  • Terpinolen:
    • wirkt entspannend, antioxidativ, antibakteriell, antifungal
    • Aroma: süß, fruchtig
    • kommt u.a. auch in Mango, Eukalyptus, Petersilie und Baldrian vor

Cannabis ist u.a. bekannt als Haschisch (auch: „Dope“) oder Marihuana (auch: „Gras“, „Weed“): Haschisch besteht aus dem Harz der Blütenstände der weiblichen Pflanze. Bei Marihuana handelt es sich um getrocknete und zerkleinerte Pflanzenteile ebenfalls der weiblichen Pflanze (meist: Blüten, Blätter, Spitzen); „Hanf“ ist die deutsche Übersetzung vom lat. „Cannabis“.

Mittlerweile sind zahlreiche Hanfprodukte aus Nutzhanf mit dem Inhaltsstoff CBD im Umlauf, die man legal kaufen kann (z.B. Hanfmehl, Müsli mit Hanfsamen, Hanfschokolade, Hanftee, Nahrungsergänzungsmittel, Aromaöle, Kosmetika usw.) – hierin ist kein bzw. kaum THC enthalten.

Hanfprodukte, die weniger als 0,2 % THC enthalten und Produkte aus europäischem Nutzhanf, fallen nicht unter das Betäubungsmittelgesetz, wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen werden kann.

CBD ist, wie oben erwähnt, eines der ca. 120 vorkommenden Cannabinoide und besitzt keinen psychoaktivierenden, berauschenden Effekt.

Das CBD-Öl ist ein Extrakt, der aus den Blüten und Blättern der Hanfpflanze hergestellt wird; der THC-Anteil beträgt <0,2 %.

Individuelle Einsatzgebiete können sein:

  • Ein- und Durchschlafstörungen (beruhigende Wirkung)
  • Schmerzen (z.B. Menstruationsbeschwerden)
  • Angst, Stress

Darreichungsformen sind:

  • Orale Einnahme (Öl)
  • Globuli
  • Salben, Cremes

Hierbei ist es wichtig, auf die Hochwertigkeit des Produktes zu achten, denn CBD wirkt pharmakologisch! Dementsprechend ist die Einnahme nicht zu verharmlosen. Dennoch ist seine Wirkung bislang nicht wissenschaftlich nachgewiesen!

FYI: Eigentlich müssten z.B. die CBD-Öle zur oralen Einnahme als Lebensmittel deklariert sein, da sie eine Einnahmeempfehlung aufweisen. Eine Lebensmittel-Zulassung liegt aber für kein CBD-Öl vor. Deshalb der Verkauf als Aromaöle, die wiederum nicht zum Verzehr geeignet sind.

Wissenswertes für Sie als Patient

Seit 2017 wurde die Möglichkeit zur Verschreibung von Cannabisarzneimitteln erweitert – dies bedarf aber der Einrichtung einer staatlichen Stelle: die sog. Cannabisagentur – diese steuert und kontrolliert u.a. den Anbau von Cannabis in Deutschland zu medizinischen Zwecken und den Import nach Deutschland (aktuell aus den Niederlanden, Kanada, Portugal, Dänemark, Uruguay, Uganda, Lesotho, Spanien, Australien; immer mehr Länder exportieren Cannabis nach Deutschland).

Cannabisblüten oder jegliche andere Zubereitungen aus Cannabis müssen unbedingt aus einem Anbau zu medizinischen Zwecken und staatlicher Kontrolle stammen (GMP-Zertifizierung).

Seit Anfang 2021 wird Cannabis auch in Deutschland angebaut; in einem Losverfahren des BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) erhielten 3 Firmen den Zuschlag; die erste Ernte kam von der Firma Aphira (mittlerweile Tilray) und war im Sommer 2021 verfügbar. Für 2022 folgen Ernten der Firmen Demecan und Aurora. Bisher wird der Bedarf an medizinischem Cannabis allerdings weitestgehend über die Importe gedeckt, denn die Mengen, die momentan in Deutschland angebaut werden, reichen bei weitem nicht aus, um den Bedarf hierzulande zu decken.

An Cannabis zu med. Zwecken kommen ausschließlich Apotheken; diese können importierten Cannabis direkt beim pharmazeutischen Unternehmen/Importeur bestellen. In Deutschland angebauter medizinischer Cannabis darf lediglich über die Cannabisagentur bestellt werden.

Der menschliche Körper besitzt viele sog. Cannabinoid-Rezeptoren, an denen die Wirkstoffe der Cannabispflanze andocken können (= Endocannabinoid-System). Sie kommen unter anderem im zentralen Nervensystem, im Herzkreislaufsystem, im Magen-Darm-System, der Muskulatur, der Knochen und der Haut vor. Dementsprechend kann Cannabis bei vielen Erkrankungen und deren Begleiterscheinungen von Nutzen sein, u.a. bei:

  • Chronischen Schmerzen
  • Appetitlosigkeit/Übelkeit/Erbrechen im Verlauf einer Krebserkrankung mit Chemotherapie
  • Auch zur Appetitsteigerung bei HIV/AIDS (Waisting-Syndrom)
  • Anorexie
  • Spastiken bei MS (Multiple Sklerose)
  • ADHS
  • Depressionen
  • Migräne
  • Entzündlichen Darmerkrankungen (Morbus Crohn, Colitis Ulcerosa)
  • Ticstörung inkl. Tourette-Syndrom
  • Restless-Legs-Syndrom
  • Insomnie/Schlafstörungen
  • Bei Palliativpatienten

Wichtig ist: Cannabinoidhaltige Arzneimittel wirken ausschließlich symptomatisch und beheben nicht die Ursache der Erkrankung!

Für die bislang zugelassenen cannabinoidhaltigen Fertigarzneimittel Sativex, Canemes und Cannabisblüten/-extrakte sind folgende Kontraindikationen bekannt:

SATIVEX

  • zugelassen zur Verbesserung von Symptomen bei Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Spastik aufgrund von Multipler Sklerose
Kontraindikationen
  • Überempfindlichkeit gegen einen der Wirkstoffe oder einen der sonstigen Bestandteile
  • Patienten mit einer bekannten oder vermuteten Anamnese oder Familienanamnese von Schizophrenie oder einer anderen psychotischen Krankheit; Anamnese von schwerer Persönlichkeitsstörung oder einer anderen erheblichen psychiatrischen Störung mit Ausnahme einer Depression, die mit ihrem zugrundeliegenden Zustand in Verbindung steht
  • Das Arzneimittel wird zur Anwendung bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht empfohlen

CANEMES

  • zugelassen für die Behandlung von Chemotherapie bedingter Emesis und Nausea bei jenen Krebs-Patienten
Kontraindikationen
  • Nabilon ist bei Patienten mit bekannter Überempfindlichkeit gegen Cannabinoide kontraindiziert
  • Warnhinweise/Vorsichtsmaßnahmen:
    • Da Nabilon primär biliär ausgeschieden wird, kann die Anwendung bei Patienten mit schwerer Leberfunktionsbeeinträchtigung nicht empfohlen werden
  • Bei Patienten mit Nierenfunktionsstörungen wurden keine Studien durchgeführt. Bei der Behandlung dieser Patienten ist Vorsicht angebracht
  • Nabilon sollte bei Patienten mit Suchtmittel- oder Medikamentenmissbrauch einschließlich Alkoholmissbrauch oder Alkoholabhängigkeit in der Anamnese mit Vorsicht angewendet werden
  • Da Nabilon die Herzfrequenz bei Patienten in Rückenlage oder im Stehen erhöhen und haltungsbedingt Hypotonie hervorrufen kann, sollte es bei älteren Patienten mit Hypertonie und Herzerkrankungen vorsichtig angewendet werden
  • Patienten mit psychischen Erkrankungen einschließlich manisch-depressiver Erkrankungen und Depressionen sollten Nabilon nicht anwenden
  • Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird das Arzneimittel nicht empfohlen

Cannabisblüten/-extrakte

  • schwere Persönlichkeitsstörung
  • Psychose
  • schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Schwangere/Stillende
  • Kinder und Jugendliche
  • CAVE: ältere Patienten: starke zentralnervöse und kardiovaskuläre Nebenwirkungen möglich

Cannabis wirkt nicht spezifisch und auch nicht auf alle Menschen gleich. Die Wirkung, die bei einem Patienten hervorgerufen werden soll, möchte bei einem anderen vielleicht vermieden werden. Einer der größten Vorteile ist es, dass Cannabis als Medikament, also in therapeutischer Dosierung eingenommen, als ungewöhnlich sicher gilt.

Dennoch können, vor allem zu Beginn der Therapie, diverse körperliche, sowie psychische Nebenwirkungen auftreten, dazu zählen u.a.:

  • trockener Mund/Rachen (verminderte Speichelproduktion)
  • Tachykardie (erhöhte Herzfrequenz)
  • Blutdruckabfall (in seltenen Fällen bis hin zur Synkope) (kann für Patienten mit einer schweren Herzerkrankung als Vorerkrankung gefährlich sein!)
  • Schwindel
  • Gerötete Augen

In therapeutisch eigenommenen Dosen merken die Patienten meist wenige bis keine Auswirkungen auf das Herzkreislaufsystem. Zumal sich innerhalb weniger Tage eine Toleranz gegenüber den Herzkreislauf-Wirkungen entwickelt und bei regelmäßiger Einnahme sogar eine Bradykardie auftreten kann.

Nebenwirkungen der Psyche und der Psychomotorik können sein: Euphorie, Angst, Müdigkeit, sowie reduzierte psychomotorische Leistungsfähigkeit.

Im Allgemeinen wird Cannabis als Medikament langfristig gut vertragen.

Wer:
Jeder zugelassene (Fach-)Arzt (außer Zahn- und Tierärzte)

Wie:
Für ein Cannabis-Rezept sollten einige Voraussetzungen gegeben sein, die sich aus dem Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 06. März 2017 ergeben:

  • Es liegt eine schwere Erkrankung vor
  • Eine anerkannte medizinische Behandlung steht nicht zur Verfügung oder ist nach ärztlicher Einschätzung nicht möglich
  • Es gibt eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht, dass sich der Krankheitsverlauf oder starke Beschwerden spürbar bessern

Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, beurteilt die verschreibende Ärztin oder der verschreibende Arzt individuell. Genaue Angaben zu indizierten Diagnosen müssen allerdings nicht gemacht werden.

Gesetzliche Krankenversicheurng

Eine Kostenübernahme erfolgt bei diesen Voraussetzungen:

  • Vor der ersten Verschreibung muss die Genehmigung zur Kostenübernahme vorliegen
  • Die oben genannten Voraussetzungen (für ein Cannabis-Rezept) sind erfüllt
  • Der Patient nimmt an einer anonymisierten Begleitforschung durch den verordnenden Arzt teil (hierbei gibt es KEINE über die Therapie hinausgehenden Untersuchungen/Interventionen)

Gesetzlich versicherte Patienten haben einen gesetzlichen Anspruch auf Kostenübernahme; dieser darf nur in begründeten Ausnahmefällen abgelehnt werden.

Die Genehmigungsfrist liegt bei max. 3 Wochen; bei Fällen, die einer MDK-Prüfung bedürfen max. 5 Wochen. Palliativpatienten haben eine Wartezeit auf Genehmigung von max. 3 Tagen.

Private Krankenversicheurng

  • Überprüfung der verordneten Rezepte
  • Übernimmt die Kosten für Cannabis-Arzneimittel wie für andere Arzneimittel, wenn entsprechend folgende Vorgaben nach Überprüfung erfüllt sind:
    • Ärztliche Verordnung liegt vor
    • Patient hat das Arzneimittel aus einer Apotheke bezogen
    • Die Therapie ist in diesem konkreten Fall notwendig
    • Die Therapie entspricht den Regeln der Schulmedizin ODER: keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel stehen zur Verfügung
    • Zusätzlich: bei Cannabis-Arzneimitteln müssen Vorgaben des Betäubungsmittelgesetzes beachtet werden, damit die PKV die Kosten übernimmt

Selbstzahler

  • Die Patienten bezahlen selbst für die Verordnung von cannabinoidhaltigen Arzneimitteln
  • Cannabis-Arzneimittel können grundsätzlich nur mit einem Betäubungsmittelrezept verordnet werden
  • Die Gültigkeit des Rezepts beträgt 8 Tage (Ausstellungsdatum plus 7 Tage)
  • Die Beschriftung des Rezepts muss klar und deutlich sein – unklare Rezepte dürfen von Apotheken nicht herausgegeben werden; dies meint, dass einige Rezeptangaben zwingend erforderlich sind:
    • Die Angabe „Cannabisblüten“ oder „Cannabis flos“ ist als Arzneimittelbezeichnung nicht ausreichend. Die Verordnung ist erst dann eindeutig, wenn zusätzlich die Sorte der Cannabisblüten genannt ist, da die verschiedenen Sorten sich zum Teil erheblich in ihrem THC-Gehalt unterscheiden
    • Eine genaue Gebrauchsanweisung muss der abgebenden Apotheke bekannt sein und vorliegen. Ist dies nicht der Fall, wird die Verordnung als nicht plausibel bewertet
Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren Fragen und Antworten.

Der verschreibende Arzt darf innerhalb von 30 Tagen bis zu zwei Betäubungsmittel unter Einhaltung der festgesetzten Höchstmengen verordnen; bei Cannabis gelten folgende Höchstmengen:

  • 100.000mg Cannabis in Form getrockneter Blüten
  • 1.000mg Cannabisextrakt (bezogen auf den THC-Gehalt)
  • 500mg Dronabinol

Ebenfalls wichtig zu wissen: Der verschreibende Arzt darf auch über die Höchstmengen hinaus verordnen, wenn dies medizinisch notwendig ist. Dabei muss das Betäubungsmittelrezept allerdings mit einem ‚A‘ gekennzeichnet sein; dann gilt die Höchstmengenbeschränkung nicht.

Lagerungshinweise: Die äußeren Faktoren wie Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Licht können die Qualität und Wirkungsweise des Medizinalcannabis erheblich beeinträchtigen und ist bei der Lagerung Zuhause zu berücksichtigen. Außerdem gilt: Stets außer Reichweite von Kindern aufbewahren!

Bei Fertigarzneimitteln:

oral:

  • Als Mundspray (Sativex)
  • In Kapselform (Canemes, Wirkstoff: Nabilon)

Blüten:

  • Müssen erhitzt werden (Vaporisator), da Cannabinoide erst dann wirksam werden; Wirkstoffaufnahme durch Inhalation
  • Cannabisextrakt: Selbstherstellung mit Fett/Öl; wird dann oral eingenommen
  • Ggf. auch Tee, aber: nicht so wirksam, da sich die Wirkstoffe nur schwer in Wasser lösen lassen, demnach schwankt der Wirkstoffgehalt stark

Ölige Extrakte:

  • hochtechnologische hergestellte Extrakte aus Cannabisblüten, die oral eingenommen werden

Reine Cannabis-Extrakte:

  • Mit Ethanol extrahierte Extrakte, die inhalativ angewendet werden

Medizinisches Cannabis ist mittlerweile von mehreren unterschiedlichen Herstellern auf dem Markt. Demnach ist auch ihre Vorgehensweise eine Unterschiedliche: manche Anbieter bestrahlen ihre Cannabisblüten, um die Keimzahl zu reduzieren, andere wiederum verzichten darauf.

Da Medizinalhanf nicht unter sterilen Bedingungen angebaut werden kann, ist es möglich, dass Schimmel- und Pilzsporen in/auf den Cannabisblüten vorkommen, die besonders für immungeschwächte (=immunsupprimierte) Patienten zu einer tödlichen Gefahr werden können. Es ist also ratsam, besser bestrahlte Blüten zu konsumieren. Denn während der Vaporisierung können die Sporen mit inhaliert werden und so direkt in den Blutkreislauf des Patienten gelangen, was schwerwiegende Infektionen zur Folge haben kann.

Dennoch steht die Bestrahlung bei Endverbrauchern bzw. Patienten oftmals in der Kritik, meist durch Unwissenheit begründet.

Durch ionisierende Strahlen wird die mikrobielle Qualität der Cannabisblüte verbessert. Eine Beschädigung des Produkts durch die Bestrahlung ist nicht zu befürchten. Bei anderen Sterilisationsverfahren wie der Hitzesterilisation z.B. treten Qualitätseinbußen auf.

Entscheidet sich ein Anbieter, seine Produkte zu bestrahlen, muss die Bestrahlung der Blüten in jedem Fall durch die Cannabisagentur zugelassen sein. Ebenso Importeure benötigen eine Bestrahlungslizenz für ihre Produkte, jedes einzelne Produkt braucht eine separate Zulassung. Diese Vorgaben sind für Unternehmen sehr kosten- und zeitintensiv. Da eine Bestrahlung allerdings zurzeit nicht rechtlich bindend ist, gibt es auch keinen einheitlichen Qualitätsstandard.

Momentan werden 2 Bestrahlungsmethoden verwendet:

  • Gamma-Bestrahlung:
    Hochenergetische Photonen töten tief im Inneren vorhandene Mikroorganismen ab, die somit nicht mehr vernehmungsfähig sind. Diese Methode findet ebenso Anwendung z.B. in der Lebensmittelindustrie.
  • E-Beam:
    Elektrostrahlen durchdringen die Blüten und machen vorhandene Mikroorganismen unschädlich. Die Strahlen sind allerdings weniger durchdringlich als beispielsweise Gamma-Strahlen.

Beide Methoden erzeugen keine Radioaktivität und haben keinen Einfluss auf den THC- und CBD-Gehalt der jeweiligen Blüten, man erhält dadurch ein keimfreies Produkt.

CBD (Cannabidiol) und THC (Tetrahydrocannabinol) zählen beide, wie eingangs erwähnt, zu den sogenannten Cannabinoiden. Hierbei handelt es sich um die beiden Hauptwirkstoffe des Medizinalhanfs.

3 Arten werden unterschieden, die sich auch aufgrund ihres jeweiligen THC- und CBD-Gehalts auch in ihrer Wirkung unterscheiden:

  • Cannabis Indica (= indischer Hanf)
  • Cannabis Sativa (= Faserhanf)
  • Cannabis Ruderalis (= Ruderal-Hanf)

Die Sorte Cannabis SATIVA hat einen hohen THC-, niedrigen CBD-Gehalt. Sie entfaltet einen energiegeladenen Effekt, wirkt aufmerksamkeitsfördernd und fokussierend.

Cannabis INDICA besitzt einen hohen THC- und einen hohen CBD-Gehalt. Er wirkt beruhigend und entspannend; kann in hohen Dosen schläfrig machen. Außerdem wirkt er schmerzstillend, auch bei Kopfschmerzen und Migräne. Er kann hilfreich bei akutem Stress und Angst sein.

Cannabis RUDERALIS hat meist einen niedrigen THC- und einen hohen CBD-Gehalt. Das hohe CBD mildert das THC ab. Er wird gerne für Hybride Sorten verwendet: Kreuzungen aus Sativa, Indica und Ruderalis, bei denen man sich die positiven Eigenschaften zunutze macht, bzw. miteinander kombiniert. Wenn CBD als therapeutischer Nutzen im Vordergrund steht, dann kommen Ruderalis-Sorten zum Einsatz. Außerdem ist Ruderalis im Anbau äußerst robust und wenig anfällig.

Die unterschiedlichen Arten haben also Unterschiede in ihrem Wirkungsspektrum; vereinfacht gesagt: Cannabis Indica „wirkt im Körper“ (= „Körper-High“); Cannabis Sativa „wirkt im Kopf“ (= „Kopf-High“).

Ebenso zeigt die Pflanze Unterschiede in ihrem Wachstum:

  • Cannabis Indica ist kleiner, kompakter und hat breitere Blätter
  • Cannabis Sativa hat lange, schmale, fingerähnliche Blätter
  • Cannabis Ruderalis ist eine krautige Pflanze, die nur 40-70 cm hoch wird

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