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Die erste Evaluation seit der Legalisierung von Cannabis

17. Oktober 2025


Forschende sehen nur wenig Handlungsbedarf, die Union dafĂĽr umso mehr.

Die erste Evaluation seit in Kraft treten des Cannabisgesetzes im April 2024, zeigt, dass es bisher nur wenig Auswirkungen auf den Schwarzmarkt und den Konsum gibt. Dennoch geht der Konsum der Jugendlichen (weiter) zurück. Trotz dessen: die Union fordert eine grundsätzliche Überprüfung des Gesetzes.

Im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums haben Forschende der Unikliniken Hamburg- Eppendorf und DĂĽsseldorf, auĂźerdem des Instituts fĂĽr Kriminologie an der Uni TĂĽbingen, einen ersten Evaluationsbericht vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass die Cannabis- Legalisierung bisher nur begrenzte Auswirkungen auf Konsum und den Schwarzmarkt in Deutschland habe.

Auch die sog. erlaubten Cannabis-Vereine tragen bisher nur geringfügig zur Verdrängung des Schwarzmarktes bei. Schätzungsweise weniger als 0,1% macht ihre Abgabe beim Gesamtbedarf aus; 12-14% kommen auf medizinisches Cannabis. Nach wie vor ist es so, dass die Anteile des privaten Anbaus, sowie des Schwarzmarktes nicht genauer geschätzt werden können – klar ist aber, dass die illegale Weitergabe im sozialen Umfeld weiterhin eine zentrale Rolle innehat.

Das Berliner Cannabis-Unternehmen Sanity Group meint den Grund hierfür zu kennen: Der Eigenanbau und der Anbau der Vereine reiche schlichtweg nicht aus, den Schwarzmarkt erfolgreich zu verdrängen. Der Vorschlag des Unternehmens, „wissenschaftlich begleitete Pilotprojekte für Erprobungen spezialisierter Fachgeschäfte“ zu genehmigen, wurde bislang abgelehnt.

Wie schon erwähnt, hat sich der Konsum seit April 2024 kaum bis gar nicht verändert. 5,3 Millionen Konsumenten gab es schätzungsweise im Jahr 2024 – auch im Folgejahr konnte kein Anstieg verzeichnet werden. Was allerdings auffällt: nur wirklich wenige Cannabiskonsumenten kaufen bei Dealern – die meisten kommen über Freunde oder Bekannte an ihr „Gras“.

Die Kriminalstatistik erfasste tatsächlich weniger Cannabis-Delikte seit der Teillegalisierung - von 215.000 Fälle sank die Zahl auf etwas über 100.000. Der Kriminologe Jörg Kinzig bezeichnete diesen erfreulichen Rückgang als „quantitativ bedeutsamste Entkriminalisierung in der Geschichte der Bundesrepublik“.

So sieht das Team rum um die Forschenden dieser Evaluation keinen dringenden Handlungsbedarf, das geltende Cannabisgesetz zu ändern – lediglich Optimierungen schlagen sie vor, wie z.B. die Bedingungen für die Anbauvereine zu vereinfachen oder die zulässige Besitzmenge etwas zu senken.

Trotz allem sieht die Union dringenden Handlungsbedarf: CDU und CSU haben das Gesetz der Ampel-Regierung schon in jüngster Vergangenheit abgelehnt – für sie funktioniere dieses Gesetz schlichtweg nicht und es sei von vorne bis hinten der falsche Weg für unser Land. Die Partei hat Angst, dass die Suchtproblematik unserer Jugendlichen weiter zunimmt, obwohl der Bericht der Evaluation das nicht nahelegt.

Auch der neue Drogenbeauftragte unserer Regierung habe Sorge vor allem um den Jugendschutz und fordert eine Verschärfung des Gesetzes.

Konkret plant die Union, dem mutmaßlichen Missbrauch von medizinischem Cannabis den Kampf anzusagen – doch ob, und wie das geschehen soll, ist momentan noch offen.

Die SPD hingegen hält sich bedeckt; Anfragen zu einer Stellungnahme zu den Ergebnissen dieser ersten Evaluation wurden bisher abgelehnt.

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist es tatsächlich weitestgehend offengelassen, wie mit der Thematik weiter verfahren werden soll – es heißt lediglich, es solle (weitere) Evaluierungen zu diesem Gesetz geben. Bis zum 01. April 2026 soll es einen zweiten Zwischenbericht geben – dieser befasst sich vor allem mit den Auswirkungen auf organisierte Kriminalität. Im April 2028 spätestens soll dann die abschließende Evaluierung vorliegen. Es bleibt also weiterhin spannend, was aus dem KCanG in Zukunft wird.

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