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25. März 2024

Das Cannabisgesetz kommt. Was ändert sich jetzt?


Der 23. Februar 2024 darf ab sofort durchaus als historischer Tag in Deutschland gesehen werden. Denn vergangenen Freitag hat der Deutsche Bundestag das Cannabisgesetz auf den Weg gebracht; doch was bedeutet das vor allem für diejenigen, die Cannabis als Medikament einnehmen? Ändert sich auch hier etwas?

Zunächst verschaffen wir uns einen Überblick über das, was ab 01. April, bzw. Juli 2024 gelten wird:

Zum 01.04.2024 wird es erlaubt sein, im privaten Raum bis zu 50g und im öffentlichen Raum bis zu 25g getrockneten Cannabis zu besitzen bzw. mitzuführen. Außerdem gilt es ab dann als legal, bis zu 3 Cannabispflanzen privat anzubauen. Das Cannabis-Konsumverbot in Schutzzonen (Kindertagesstätten, Schulen, Spielplätze, etc.) wird auf einen 100m-Radius reduziert. Ab dem 01.07.2024 sollen dann auch sog. "Cannabis-Social-Clubs" gegründet werden dürfen. Diese Vereine bauen Cannabis an und verkaufen diesen entweder als Pflanzen oder in getrockneter Form an ihre Mitglieder zum Selbstkostenpreis. Allerdings gelten hier strenge Regeln in der Umsetzung. Es wird eine Maximalmenge geben, die pro Tag, bzw. pro Monat ausgegeben werden darf; des Weiteren darf ein solcher Club höchstens 500 Mitglieder haben. Das oberste Ziel hier ist Prävention; unter kontrollierten Bedingungen sollen möglichst saubere Cannabis-Blütenerzeugt werden, die einen festgelegten THC-Gehalt haben. Denn auf dem Schwarzmarkt, den es so zurückzudrängen gilt, kursieren mittlerweile oft stark verunreinigte Blüten, die einen viel zu hohen THC-Gehalt aufweisen. Ein Cannabis-Social-Club darf also als Angebot zur Alternative zum illegalen Marktgesehen werden.

Aber was ändert sich nun für Patienten, Ärzte oder Apotheken beim Medizinalcannabis?

Cannabis als Medizin hat sich mittlerweile etabliert, daran gibt es nichts zu rütteln. Mit Inkrafttreten des Cannabisgesetzeswird es auch Veränderungen der bisherigen Regelungen zum Medizinalcannabis geben, die alle in dem sog. Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) zusammengefasst werden.

So unterliegt medizinischer Cannabis nicht mehr länger dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG)und der verschreibende Arzt kann dann ein ganz gewöhnliches Rezept verwenden. So vereinfacht sich die Verordnung von medizinischem Cannabis und könnte vielleicht in Zukunft so viel schneller eingesetzt werden. Auch für Cannabis-Apotheken ändert sich demnach einiges; die BTM-Dokumentation entfällt, sowie die Lagerung in einem Tresor. Auch das Abgabebelegverfahren ist nicht mehr notwendig.

Wer nun aber denkt, Genuss-Cannabis bekommt man ebenso in der Apotheke, der irrt. Das Konsumcannabis-Gesetz grenzt sich ganz deutlich vom Medizinalcannabis-Gesetz ab. Dennoch lässt sich als Fazit sagen, dass der vorhandene Rahmen, den es seit 2017 für Medizinalcannabis gibt, definitiv erweitert wird; er macht es vor allem für Patienten, Ärzte und Apotheken einfacher, da ein Großteil der leidigen Bürokratie wegfällt.

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